"Ferienwohnung anmelden" ist eine der häufigsten Fragen neuer Vermieter. Eine zentrale Stelle gibt es nicht. Je nach Ort und Umfang sind bis zu vier Stellen beteiligt. Hier die Übersicht für Niedersachsen, aus der Praxis von RockSTR mit Wohnungen in Oldenburg, Wilhelmshaven, Friesland und im Ammerland.

Gemeinde: Kurbeitrag, Gästebeitrag, Tourismusbeitrag

In Kur- und Erholungsorten wie Bad Zwischenahn, Dangast oder den Nordseebädern erheben die Gemeinden einen Kurbeitrag oder Gästebeitrag. Vermieter müssen sich dort als Beherbergungsbetrieb anmelden, die Gäste melden und den Beitrag abführen. Manche Orte erheben zusätzlich einen Tourismusbeitrag von Vermietern. In Städten ohne Kurbeitrag, etwa Oldenburg, entfällt dieser Teil. Unser Artikel Kurtaxe abführen erklärt die Abläufe.

Bauamt: Nutzung als Ferienwohnung

Ob eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt werden darf, ergibt sich aus Baugenehmigung und Bebauungsplan. Bei einer Umwandlung von Dauerwohnraum kann eine Nutzungsänderung nötig sein. Einige Gemeinden an der Küste steuern Ferienwohnungen gezielt über Bebauungspläne. Fragen Sie vor dem Kauf oder der Einrichtung beim Bauamt nach.

Finanzamt: Einkommensteuer und Umsatzsteuer

  • Einkommensteuer: Die Einnahmen gehören in die Steuererklärung, meist als Vermietung und Verpachtung, bei hotelähnlichen Leistungen als Gewerbebetrieb.
  • Umsatzsteuer: Kurzfristige Vermietung ist umsatzsteuerpflichtig, mit 7 % auf die Übernachtung. Als Kleinunternehmer sind Sie befreit, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Achtung: Andere Umsätze zählen mit.
  • Bei Beginn der Vermietung fragt das Finanzamt oft per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach.

Gewerbeamt: nur wenn gewerblich

Ein Gewerbe brauchen Sie, wenn die Vermietung über die reine Überlassung der Wohnung hinausgeht, etwa mit Frühstück, täglicher Reinigung oder einem hotelähnlichen Betrieb mit vielen Einheiten. Mehr dazu in Ferienwohnung als Gewerbe anmelden.

Meldeschein

Seit 2025 müssen deutsche Gäste in Beherbergungsbetrieben keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Für ausländische Gäste gilt die Pflicht weiter. Viele Kurorte verlangen ohnehin eine Gästemeldung für den Kurbeitrag.

Registrierungsnummer

Durch die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung werden Registrierungsnummern für Ferienunterkünfte wichtiger. Ob und wann eine Pflicht in Ihrer Gemeinde gilt, beobachten wir laufend. Stand und Hintergründe im Artikel Registrierungspflicht 2026.

Kurz-Checkliste Niedersachsen

  1. Bauamt: Ferienwohnungsnutzung zulässig?
  2. Gemeinde: Zweckentfremdung, Kurbeitrag oder Gästebeitrag?
  3. Finanzamt: Fragebogen, Kleinunternehmer ja oder nein?
  4. Gewerbeamt: nur bei gewerblicher Vermietung
  5. Versicherung informieren

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Häufige Fragen

Wo muss ich meine Ferienwohnung in Niedersachsen anmelden?

Je nach Ort bei der Gemeinde (Kurbeitrag oder Gästebeitrag), beim Finanzamt (Einkommen- und Umsatzsteuer) und nur bei gewerblicher Vermietung beim Gewerbeamt. Ob die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt ist, klärt das Bauamt.

Muss ich meine Ferienwohnung beim Finanzamt anmelden?

Die Einnahmen gehören in die Steuererklärung. Bei Umsatzsteuerpflicht oder auf Nachfrage des Finanzamts füllen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Brauche ich in Oldenburg eine Genehmigung für eine Ferienwohnung?

Oldenburg hat Regeln zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Prüfen Sie vor dem Start, ob Ihre Wohnung betroffen ist. Mehr dazu in unserem Artikel zur Zweckentfremdung in Oldenburg.

Was kostet die Anmeldung einer Ferienwohnung?

Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde eine kleine Gebühr. Eine Nutzungsänderung beim Bauamt ist teurer und hängt vom Aufwand ab. Die Anmeldung bei der Gemeinde für den Kurbeitrag ist in der Regel kostenlos.

Müssen Gäste einen Meldeschein ausfüllen?

Seit 2025 nicht mehr für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste besteht die Pflicht weiter, und Kurorte verlangen oft eine Gästemeldung für den Kurbeitrag.