Mit der Abschreibung (AfA) verteilen Sie die Anschaffungskosten von Gebäude und Einrichtung über die Nutzungsdauer und mindern so jedes Jahr Ihr steuerpflichtiges Ergebnis. Die folgenden Regeln gelten für Ferienwohnungen im Privatvermögen. Lassen Sie Ihren Fall von einer Steuerberatung prüfen.

Gebäude

  • 2 % pro Jahr für Gebäude mit Fertigstellung ab 1925, also 50 Jahre
  • 2,5 % pro Jahr für Gebäude vor 1925
  • Die höheren Sätze für neue Wohngebäude (3 % linear oder 5 % degressiv) setzen eine Nutzung zu Wohnzwecken voraus. Ferienwohnungen zur kurzfristigen Beherbergung zählen steuerlich in der Regel nicht dazu.

Kaufpreisaufteilung

Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben, Grund und Boden nicht. Die Aufteilung sollte im Kaufvertrag stehen und plausibel sein. Das Bundesfinanzministerium stellt dafür eine Arbeitshilfe bereit. Ein mitgekauftes Inventar sollte im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, denn es wird deutlich schneller abgeschrieben.

Möbel und Einrichtung

  • Bis 800 € netto pro Gegenstand: sofort im Jahr der Anschaffung abziehbar (geringwertige Wirtschaftsgüter)
  • Über 800 € netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle, für Möbel meist mehrere Jahre bis gut ein Jahrzehnt
  • Einbauküche: wird als eigenes Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abgeschrieben

Renovierung und Instandhaltung

Reparaturen und Renovierungen sind meist sofort abziehbar. Achtung: Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % des Gebäudewerts (netto) in Instandsetzung steckt, muss diese Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten über die Gebäude-AfA abschreiben.

Beispiel

PostenBetragAfA pro Jahr
Gebäudeanteil200.000 €4.000 € (2 %)
Grund und Boden50.000 €0 €
Möbel über 800 € (Sofa, Betten, Esstisch)6.000 €je nach Nutzungsdauer
Kleinteile bis 800 €7.000 €7.000 € sofort im ersten Jahr

Bei Eigennutzung ist nur der Vermietungsanteil abziehbar, siehe Eigennutzung und Steuer.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abschreibung für eine Ferienwohnung?

Für das Gebäude meist 2 % pro Jahr bei Fertigstellung ab 1925 und 2,5 % bei älteren Gebäuden. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

Gilt die 3 %-AfA für neue Ferienwohnungen?

In der Regel nicht. Die höheren Sätze setzen eine Nutzung zu Wohnzwecken voraus, Ferienwohnungen zur kurzfristigen Beherbergung zählen steuerlich meist nicht dazu.

Wie schreibe ich Möbel in der Ferienwohnung ab?

Gegenstände bis 800 € netto sofort, teurere über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.

Kann ich Renovierungskosten sofort absetzen?

Meist ja. Ausnahme: Übersteigen Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach Kauf 15 % des Gebäudewerts, werden sie über die Gebäude-AfA abgeschrieben.

Sollte ich das Inventar im Kaufvertrag ausweisen?

Ja. Mitgekauftes Inventar wird schneller abgeschrieben als das Gebäude, eine gesonderte Angabe im Kaufvertrag hilft.