Stand und Disclaimer: Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 7. Juni 2026. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Da das KVDG noch jung ist und Bundesländer plus Kommunen die Detailumsetzung selbst regeln, ändert sich vieles wochentlich. Bei konkreten Fällen unbedingt einen Anwalt oder die zuständige Kommune fragen.

Was ist passiert

Am 20. Mai 2026 ist das deutsche Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) in Kraft getreten. Es setzt die EU-Verordnung 2024/1028 zur Datentransparenz bei Kurzzeitvermietung um. Die zentralen Punkte:

  • Jede für Kurzzeitvermietung angebotene Wohnung braucht eine eindeutige Registrierungsnummer
  • Diese Nummer muss in jedem Inserat auf jeder Plattform sichtbar sein
  • Plattformen wie Airbnb, Booking.com und Vrbo prüfen die Nummer automatisch und sperren Inserate ohne gültige Nummer
  • Die Bundesnetzagentur ist zentrale Zugangsstelle für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Kommunen
  • Bundesländer und Kommunen vergeben die Registrierungsnummern und entscheiden, wer überhaupt vermieten darf
  • Verstöße werden mit Bußgeldern bis 250.000 Euro geahndet, in Zweckentfremdungs-Fällen (z. B. München) bis 500.000 Euro

Wer ist betroffen

Sehr einfach: jeder, der eine Wohnung kurzzeit vermietet. Das gilt für:

  • Klassische Ferienwohnungen an der Nord- und Ostsee
  • Stadt-Apartments für Geschäftsreisende und Touristen
  • Reetdach-Häuser, Penthouse-Suites, Mid-Term-Wohnungen
  • Auch wenn Sie selbst der Eigentümer sind und die Wohnung nur ein paar Wochen im Jahr vermieten
  • Auch wenn Sie über eine Vermittlung wie RockSTR arbeiten — die Pflicht liegt rechtlich beim Eigentümer, auch wenn die Vermittlung administrativ unterstützt

Die 7 Schritte zur Registrierungsnummer

Schritt 1, Zuständige Kommune identifizieren

Die Registrierung läuft über die Gemeinde oder Stadt, in der Ihre Wohnung liegt. Nicht die Bundesnetzagentur. Suchen Sie auf der Website Ihrer Kommune nach „Kurzzeitvermietung", „Ferienwohnung Registrierung" oder „KVDG".

Schritt 2, Unterlagen vorbereiten

Typischerweise verlangt die Kommune:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • Bei Mietwohnungen: schriftliche Erlaubnis des Eigentümers
  • Wohnungsbeschreibung (Anzahl Räume, qm, Schlafplätze)
  • Geplantes Vermietungsvolumen (Wochen pro Jahr)
  • Bei gewerblicher Vermietung: Gewerbeanmeldung
  • Brandschutz-Nachweis bei mehr als 4 Schlafplätzen

Schritt 3, Antrag stellen

Je nach Kommune online über das jeweilige Bürgerportal oder per Post. In Oldenburg und Wilhelmshaven läuft das Verfahren digital. Im ländlichen Ostfriesland teilweise noch über das Bauamt persönlich.

Schritt 4, Bearbeitungszeit abwarten

Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen. Das System ist neu, die Kommunen sind überlastet. Wer im Juni 2026 anträgt, hat realistisch im August/September die Nummer. Bis dahin sollte das Inserat offline oder pausiert sein — sonst riskieren Sie ein Bußgeld.

Schritt 5, Registrierungsnummer erhalten

Die Nummer kommt schriftlich per Post oder digital ins Bürgerportal. Format meist DE-XXX-XXX-XXXX. Sie ist an die Wohnung gebunden, nicht an den Eigentümer.

Schritt 6, Nummer in alle Inserate einpflegen

Auf Airbnb, Booking, FeWo-direkt, Holidu — überall, wo die Wohnung gelistet ist, muss die Registrierungsnummer im dafür vorgesehenen Feld eingetragen werden. Plattformen prüfen automatisch und sperren bei Fehler.

Schritt 7, Pflichten erfüllen

Nach der Registrierung sind Sie verpflichtet:

  • Änderungen (Eigentümerwechsel, Nutzungsänderung) der Kommune mitzuteilen
  • Vermietungstage zu dokumentieren (in vielen Kommunen mit Obergrenzen wie 90 Tage/Jahr in Großstädten)
  • Die Bundesnetzagentur und die Kommune können Daten anfragen
  • Plattformen melden monatlich Buchungs-Daten an die Bundesnetzagentur, die diese den Kommunen zur Verfügung stellt

Was bei Nicht-Registrierung passiert

Drei Konsequenzen, alle unangenehm:

1. Plattform-Sperre. Ihr Listing wird ab dem ersten Sperr-Datum (in der Regel sofort) deaktiviert. Vorhandene Buchungen bleiben gültig, neue können nicht entgegen genommen werden. Ihre Bewertungen und Ihr Status sind weg, sobald das Listing zu lange offline ist.

2. Bußgeld. Die Kommune kann Sie mit Bußgeld belegen, bis 250.000 Euro Standardsatz, in Großstädten mit Zweckentfremdungs-Verfahren bis 500.000 Euro. In der Praxis liegen typische Erstbußgelder bei 1.000-15.000 Euro. Wiederholungstäter und größere Portfolios drohen mit signifikant höheren Strafen.

3. Rückforderung von Mieteinnahmen. In gravierenden Fällen kann die Kommune nicht nur ein Bußgeld verhängen, sondern auch die in der Vergangenheit erzielten Mieteinnahmen als „rechtswidrig erlangter Vermögensvorteil" einziehen. Selten, aber rechtlich möglich.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie eine oder mehrere Ferienwohnungen vermieten und noch keine Registrierungsnummer haben:

  1. Innerhalb dieser Woche: Status mit jeder einzelnen Kommune klären, wo Ihre Wohnungen liegen
  2. Innerhalb des Monats: Antrag stellen für alle Wohnungen, die noch ohne Nummer sind
  3. Sofort: Plattform-Listings darauf prüfen, ob die Nummer eingetragen ist. Wenn nicht, kann es jeden Tag zu einer automatischen Sperre kommen
  4. Dokumentieren: Antragsdatum, Antragsnummer, Bestätigung von der Kommune. Wenn ein Bußgeld kommt, brauchen Sie diese Beweise

Was wir als Vermittlung für Eigentümer tun

Bei RockSTR übernehmen wir die KVDG-Compliance für die Wohnungen in unserem Portfolio vollständig:

  • Identifikation der zuständigen Kommune und der jeweils geltenden Regeln
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen
  • Einreichen des Antrags in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Verfolgung bis zur Nummern-Vergabe
  • Einpflegen der Nummer in alle Plattform-Listings
  • Laufende Dokumentation der Vermietungstage
  • Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und der Kommune im laufenden Betrieb

Für Eigentümer, die das nicht selbst angehen wollen: das ist eine der wichtigsten Aufgaben, die wir Ihnen abnehmen.

„Die Registrierungspflicht klingt nach Bürokratie. Sie ist Bürokratie. Aber wer sie sauber abarbeitet, schützt sich vor Bußgeldern, sichert seine Plattform-Sichtbarkeit und kann ruhig schlafen. Wer wartet, riskiert seine ganze Saison."

Häufige Fragen

Brauche ich eine Nummer, wenn ich nur über die eigene Website direkt vermiete?

Wahrscheinlich ja. Das Gesetz greift auch bei Direktbuchung, sobald die Vermietung als gewerblich oder als regelmäßige Kurzzeitvermietung gilt. Lassen Sie das von Ihrer Kommune bestätigen.

Gilt das auch für eine einmalige Vermietung im Sommer?

Bei reinen Ausnahmen (z. B. wenige Wochen im Jahr selbst genutzt, Rest Eigennutzung) ist die Rechtslage nicht ganz klar. Vorsicht: Plattformen prüfen automatisiert und sperren bei fehlender Nummer, unabhängig von Ihrer rechtlichen Auslegung.

Was, wenn meine Kommune das Verfahren noch nicht aufgesetzt hat?

Dokumentieren Sie die Anfrage an die Kommune und die Antwort. Wenn die Kommune Sie verzögert oder noch nicht entscheiden kann, sind Sie aus Eigenschuld weitgehend befreit. Trotzdem: regelmäßig nachhaken.

Kann ich die Nummer auch nachträglich beantragen, wenn schon ein Inserat läuft?

Ja, aber das Listing wird voraussichtlich bald automatisch gesperrt. Besser: jetzt Inserat pausieren, Nummer beantragen, dann mit Nummer wieder aktivieren.

Was kostet die Registrierung?

Variiert je nach Kommune. In Niedersachsen liegen typische Gebühren bei 50-200 Euro einmalig. In Großstädten teilweise höher. Manche Kommunen verlangen jährliche Folgegebühren.

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